[1] „Jeder Vorgesetzte hat zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit in seinem Bereich diese Anordnungen und Maßnahmen umzusetzen, ggf. auch durch ergänzende Festlegungen zu konkretisieren und zu überwachen.“❬ref❭BG - Arbeitsschutz konkret(PDF; 7,5MB) wcms.uzi.uni-halle.de, abgerufen am 15. Oktober 2014❬/ref❭