von dem mittellateinischem Substantiv arrestans (deutsch: der Häftling) vom 15. bis zum 18. Jahrhundert zunächst in der Bedeutung: "Derjenige, der eine Beschlagnahmung oder eine Arrestierung vornimmt". Ab dem 18. Jahrhundert dann in der Bedeutung: der Häftling, der Festgehaltene.❬ref❭, Artikel "arrestieren"❬/ref❭