[1] „Im Aufbaugymnasium fielen Kunst, Musik, Sport und Religion flach.“❬ref❭❬/ref❭
[1] „Das Aufbaugymnasium und das Aufbaurealgymnasium umfassen eine vierjährige Oberstufe; eine einjährige Übergangsstufe kann eingerichtet werden.“❬ref❭Österreichisches Schulorganisationsgesetz, § 37. (2)❬/ref❭