[1] „Auf dem Weg ins Stadion machen die meisten quasi einen Fußmarsch durch die Strafprozessordnung. Das geht von Beamtenbeleidigung über Widerstand gegen die Staatsgewalt bis hin zu Sachbeschädigung und Landfriedensbruch. Es gibt einen kleinen Teil von Fans, die können nicht betreut werden.“❬ref❭Die Zeit, 10.03.2015; zitiert nach: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Beamtenbeleidigung❬/ref❭