[1] „In der DDR wurde unter »Behördenpost« eine besonders gesicherte und schnellere Beförderungsart für Sendungen staatlicher Dienststellen verstanden, die von 1948 bis zu ihrer Ablösung durch den Zentralen Kurierdienst 1955 Bestand hatte.“❬ref❭, Seite 168.❬/ref❭
[2] „Eine weitere Variante der Behördenpost soll im Folgenden behandelt werden: Die Post zwischen Bundes- und Landesbehörden im Verkehr von West-Berlin in die Bundesrepublik Deutschland vor der Zeit der deutschen Wiedervereinigung.“❬ref❭, Seite 168.❬/ref❭
[3] „Als übergeordneter Begriff bezeichnet »Behördenpost« alle Sendungen kommunaler oder staatlicher Dienststellen mit postalischen Sonderrechten.“❬ref❭, Seite 168.❬/ref❭