[1] verbindliche Aussage einer Person, dass etwas, das ihr zugeschrieben wird, sich tatsächlich so verhält
[2] Eintreten einer Person für etwas
[3] Inhalt des Glaubens einer Religion
[4] eine bestimmte Religion
Herkunft
althochdeutsch „bikantnussi“, mittelhochdeutsch „bekantnisse, bekentnisse“ „Kenntnis, Zeugnis“.❬ref❭ Wolfgang Pfeifer [Leitung]: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993, Stichwort: „bekennen“. ISBN 3-423-03358-4. ❬/ref❭ Strukturell: Ableitung zum Stamm des Verbs sich bekennen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -nis. Das „-t-“ ist ein phonetischer Einschub.
[1] „Wo immer im Alltag ein Bekenntnis vorkommt - da bekennt einer vor Gericht seine Unschuld, der Vorstand eines Bundesligavereins bekennt sich zu seinem Trainer, Politiker bekennen sich zu einem Konzept usw. -, geht es um etwas Wichtiges.“❬ref❭Bekenntnis, Glaubens-ABC, Evangelische Kirche in Deutschland❬/ref❭
[2] „Jede Einbürgerungsbewerberin / jeder Einbürgerungsbewerber muss...die Gewähr für ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bieten.“❬ref❭Einbürgerung, Stadt Münster❬/ref❭
[4]„ Von religionsverschiedenen Ehen spricht man dann, wenn ein/eine Partner/in katholisch ist und ein/eine Partner/in sich zu einer nicht-christlichen Glaubensgemeinschaft bekennt oder ohne religiöses Bekenntnis ist.“❬ref❭Konfessionsverschiedene Ehe❬/ref❭