[1] „Wenn Sie jährlich mehr als 200 Liter Bier für den eigenen Bedarf brauen, müssen Sie bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt eine sogenannte Biersteuererklärung abgeben, und zwar spätestens am 7. Tag nach Ablauf des Monats, in dem das Bier gebraut worden ist.“❬ref❭„Die Braugenehmigung“, www.bier.de, biermedia gmbh, abgerufen am 24.02.2013❬/ref❭
[1] „ Je nach Dienststelle können verschiedene Auflagen folgen, wie das Führen eines Sud- oder gar Biersteuerbuches, das zum Jahresende nachträglich und meist in Verbindung mit einer Biersteuererklärung einzureichen ist.“❬ref❭Wikipedia-Artikel Hobbybrauer❬/ref❭