Es ist eine andere Schreibung von Bordellstraße, die in der Schweiz und in Liechtenstein den orthografischen Regeln entspricht. Sofern diese Schreibung nicht in anderen deutschsprachigen Ländern ausdrücklich vorgesehen ist oder der Ausdruck „Schweizer und Liechtensteiner Schreibweise“ in anderer Bedeutung existiert, ist sie nach den aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln vom 1. August 2006 nicht korrekt.
[1] „Er hatte es nie gewagt, während der Ferien die Bordellstraße im alten Zentrum seiner Vaterstadt auch nur zu betreten.“❬ref❭, Seite 254, Erstausgabe 2012.❬/ref❭
[1] „Die Bordellstraße besteht hier seit etwa 1900, damals unter dem Namen Heilig-Geist-Straße.“❬ref❭Wikipedia: Stahlstraße Aufgerufen am 4.8.14.❬/ref❭
Referenzen
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Bordellstraße