[1] Exhibitionisten, die sich vor nicht eingeweihten Personen entblößen erfüllen die Kriterien von Dissexualität.
[1] „Ihre Dissexualität ist somit Teil einer Dissozialität. Es finden sich bei diesen Personen auch Eigentums- und andere, nicht-sexuelle Aggressionsdelikte.“❬ref❭❬/ref❭
[1] „Dissexualität inkludiert alle Handlungen des sexuellen Übergriffes, bei dem die Integrität und Individualität eines anderen Menschen direkt verletzt wird, oder darüber hinaus, keine Zustimmung vom Opfer erwartet werden kann.“❬ref❭❬/ref❭