[1] „Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.“❬ref❭Einsatzmöglichkeiten einer EuPwww.elektrofachkraft.de, abgerufen am 27. November 2014❬/ref❭
[2] „Die bedeutendste Änderung der neuen gegenüber der ursprünglichen Richtlinie besteht darin, dass der Geltungsbereich von „energiebetriebenen“ (energy-using products, EuP) auf sogenannte „energieverbrauchsrelevante“ (energy-related products, ErP) Produkte ausgeweitet wurde.“❬ref❭Ökodesign-Richtliniewww.eup-network.de, abgerufen am 27. November 2014❬/ref❭