Faustrecht

 n.  Z des Faustrechtes, Faustrechts

Bedeutungen

[1] Zustand, in dem jemand sein Recht selbst in die Hand nimmt und - gegebenenfalls gewaltsam - durchsetzt
Herkunft
Das Wort ist seit dem 15. Jahrhundert belegt, zunächst mit der Bedeutung „Zweikampf“, ab 16. Jahrhundert auch mit der Bedeutung „Recht des Stärkeren, Rechtsfindung ohne Rechtsgrundlage“❬ref❭, Stichwort „Faust“.❬/ref❭
Determinativkompositum aus Faust und Recht
Sinnverwandte Wörter
[1] Selbstjustiz
Oberbegriffe
[1] Recht
Beispiele
[1] „Ebensowenig gelang es mir, noch einmal mit dem fürchterlichen Reddinger zu sprechen, und so kam mir diese biedere Haut, die noch ganz auf das Faustrecht eingeschworen war, für immer aus dem Blick.“❬ref❭. Erstausgabe 1936.❬/ref❭

Referenzen

[1] Wikipedia-Artikel Faustrecht
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Faustrecht
[1] canoo.net Faustrecht
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Faustrecht
[1] The Free Dictionary Faustrecht
[1] Duden online Faustrecht
Quellen

Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ Faustrecht
Genitiv Faustrechtes
Faustrechts
Dativ Faustrecht
Faustrechte
Akkusativ Faustrecht

Worttrennung

Faust·recht, kein Plural
Aussprache
IPA ˈfaʊ̯stˌʀɛçt
Hörbeispiele:
Betonung
Fa̲u̲strecht

unzählbar

Kasus Singular Plural
Nominativ das Faustrecht -
Genitiv des Faustrechtes, Faustrechts -
Dativ dem Faustrecht -
Akkusativ das Faustrecht -
单数 复数