[1] in arabischen Ländern: ein zumeist von einem Mufti oder einem anderen islamischen Rechtsgelehrten herausgegebenes Rechtsgutachten, in dem festgestellt wird, ob eine bestimmte Handlung mit den Grundsätzen des islamischen Rechts in Einklang gebracht werden kann
[1] „Unter Berufung auf eine Lehre des Propheten Muhammed, wonach jemand, der die Autorität des Kalifen in Zweifel ziehe, zu töten sei, erließ der Beschuldigte in Ausübung des Amtes des "Scheichs Ül-Islams des Kalifatstaates" eine Fetwa, wonach "jemand, der sich zum zweiten Kalifen erklärt, während es bereits einen gebe, aufgefordert werde, der Untat abzuschwören, andernfalls werde er getötet". Diese Fetwa ließ der Beschuldigte erstmals am 19. Juli 1996 in der Zeitung seiner Vereinigung "Ümmet-I Muhammed" veröffentlichen.“❬ref❭http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/97/b2-95-97.pdf❬/ref❭