Es ist eine andere Schreibung von Fließgewässer, die in der Schweiz und in Liechtenstein den orthografischen Regeln entspricht. Sofern diese Schreibung nicht in anderen deutschsprachigen Ländern ausdrücklich vorgesehen ist oder der Ausdruck „Schweizer und Liechtensteiner Schreibweise“ in anderer Bedeutung existiert, ist sie nach den aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln vom 1. August 2006 nicht korrekt.
[1] ein fließendes Gewässer, wobei sowohl natürliche als auch künstlicheWasserläufe gemeint sein können, insofern diese ein Gefälle aufweisen; größere, von Flüssen durchflossene Seen werden meist nicht als Fließgewässer angesehen