[1] „Es bestehe der "Haftgrund der Schwerkriminalität", sagten die Richter. Und sie bekundeten ihre Sorge, Zschäpe werde im Fall einer Freilassung angesichts der dennoch zu erwartenden, hohen Strafe den "nicht unerheblichen Fluchtanreizen schließlich nachgeben". Außerdem stand für den Strafsenat zumindest damals fest, Zschäpe habe "durch die Erledigung anstehender logistischer Aufgaben bewusst und gewollt zur Förderung der Ziele des 'NSU' beigetragen".“❬ref❭Die Zeit, 30.11.2012; zitiert nach: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Fluchtanreiz❬/ref❭