[1] „Es ist nicht zwingend, aber jedenfalls plausibel, dass ein Diebstahl, der unter Mitführung solch gefährlicher Gegenstände begangen wird, gefährlicher ist als ein "einfacher" Diebstahl. Wenn der Täter auf frischer Tat erwischt wird, ist die Gefahr groß, dass er den Gegenstand zum Einsatz bringt, und sei es auch nur, um eine Fluchtmöglichkeit zu erzwingen. Deshalb formulierte der Gesetzgeber die Fallgruppe "Diebstahl unter Mitführen einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs" ( § 244 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a ).“❬ref❭Die Zeit, 31.03.2015; zitiert nach: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Fluchtmöglichkeit❬/ref❭
Übersetzungen
Englisch: [1]
Französisch: [1]
Referenzen
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Fluchtmöglichkeit (Beispiele im Kernkorpus)