[1] Landwirtschaft: eine Vorgabe, welche Feldfrucht in einem bestimmten Gebiet und in einem bestimmten Jahr im Rahmen der Zwei- und Dreifelderwirtschaft angebaut werden musste
[1] Dem Flurzwang unter der Zwei- und Dreifelderwirtschaft musste sich der einzelne Bauer mit seinen Flurstücken bis gegen das Ende des 18. Jahrhunderts anpassen.