spätmittelhochdeutsch „vrīherre“, belegt seit dem 14. Jahrhundert;❬ref❭, Stichwort: „Freiherr“, Seite 314.❬/ref❭❬ref❭, Stichwort „frei“.❬/ref❭ strukturell: Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus frei und Herr;
[1] Der Adelstitel „Freiherr“ bezeichnet einen Angehörigen des niederen Adels und ist Bestandteil des Familiennamens, er steht nach dem Vornamen.
[2] „Dem Freiherrn selber jedoch war die Popularität als Lügenbaron eher peinlich, zudem erwies sich sein zweifelhafter Ruf bei einem späteren Scheidungsprozess, der ihn finanziell ruinierte, als wenig vorteilhaft.“❬ref❭, 19. Januar 2013, Seite 28.❬/ref❭