[1] „Ein Spion, der heimlich und ohne Teilnahme an Kriegshandlungen im Gebiet des Kriegsgegners Informationen beschafft hat und in den Herrschaftsbereich seiner Kriegspartei zurückgekehrt ist, darf nach seiner Gefangennahme nicht bestraft werden und hat Anspruch auf Behandlung als Kriegsgefangener.“❬ref❭Wikipedia-Artikel Kriegsgefangene❬/ref❭
Referenzen
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Gefangennahme