[1] „Die Leistung des Grossisten umfasst die Abholung der Presseprodukte von den Druckereien, die Kommissionierung der Sendungen an die Verkaufsstellen, die Organisation des Transportes, die Einholung und Zählung der nicht verkauften Exemplare (»Remissionen«) sowie die Durchführung des Inkassos bei den Einzelhändlern.“❬ref❭Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 5. August 2004❬/ref❭