[1] Die Gutsherrin veranstaltet jährlich ein Fest auf ihrem Gut.
[1] „Die Amtsanwaltschaft in Danzig stellt ein Verfahren gegen eine Gutsherrin ein, die ein 42-jähriges Dienstmädchen während eines Streits so misshandelt hatte, dass es sich ein ärztliches Attest hatte geben lassen und vor Gericht gezogen war.“❬ref❭❬/ref❭
Referenzen
[*] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 Gutsherrin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Gutsherrin