[1] Recht, österreichisch: spezielle Bestimmung, nach der Arbeitnehmer mit langen Versicherungszeiten schon vor dem regulären Rentenalter ohne Abzüge in Pension gehen können
Herkunft
Kompositum aus den Substantiven Hackler (österreichisch für Arbeiter) und Regelung; usprünglich wurde die Bestimmung für schwer Arbeitende eingeführt❬ref❭ „Hacklerregelung“, Seite 160❬/ref❭