[1] „Hochwassermarken sind fest eingelassene Markierungen an Bauwerken, die den Höchststand von Hochwassern anzeigen.“❬ref❭Hochwassermarkeka.stadtwiki.net, abgerufen am 8. Oktober 2013❬/ref❭
[2] „[…]nach Überschreiten der Hochwassermarke I dürfen innerhalb des entsprechenden Streckenabschnitts nur solche Fahrzeuge ihre Fahrt fortsetzen, die mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstet sind. Sie müssen den Verkehrskreis Nautische Information auf Empfang geschaltet haben.“❬ref❭§ 10.01 Beschränkung der Schiffahrt bei Hochwasser oberhalb der Spyck'schen Fährewww.gesetze-im-internet.de,RheinSchPV 1994, abgerufen am 8. Oktober 2013❬/ref❭