[1] Bildungswesen: ein Professor, der nicht hauptamtlich einer Universität oder Hochschule angehört, der jedoch in seinen wissenschaftlichen Leistungen absolut einem ordentlichen Professor vergleichbar ist
[1] Honorarprofessoren stehen in Lehre und Prüfung dieselben Rechte zu wie hauptamtlichen Lehrkräften, ihre Lehrverpflichtungen sind jedoch reduziert.
[1] Klassische Vertreter für die Gruppe der Honorarprofessoren sind Direktoren von Museen, von Max-Planck-Instituten oder von bedeutenden Forschungseinrichtungen der Industrie.
[1] Hans-Albrecht Koch: Die Universität, Geschichte einer europäischen Institution, Darmstadt 2008 (Wissenschaftliche Buchgesellschaft), Seite 181, dort eine kurze Beschreibung des „Honorarprofessors“