HwVG

Z

Bedeutungen

[1] Handwerkerversicherungsgesetz
Beispiele
[1] „Die Vorschrift des Art. 27 Nr. 4 des Abkommens zielte ursprünglich auf eine Regelung im Handwerkerversicherungsgesetz (HwVG) ab, wonach Handwerker von der Versicherungspflicht nach § 1 Abs. 1 S. 1 HwVG solange erfasst wurden, bis sie 216 Monate Beiträge für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit entrichtet hatten.“❬ref❭❬/ref❭

Referenzen

[1] „HwVG“, Seite 209.
Quellen

Abkürzung