[1] Linguistik, speziell Sprechakttheorie: der Teil des Sprechakts, der die Intention des Sprechers verwirklicht (d.h. die Absicht, die er mit seiner Äußerung verfolgt).
[1] Die Illokution des kleinen Satzes "Es zieht" besteht in der Regel in einer Aufforderung, den unerwünschten Zustand abzustellen. Die Illokution kann aber auch lediglich die Mitteilung über diesen Zustand sein.