[1] meist Singular: rechtsprechende Gewalt, Gerichtsbarkeit
[2] meist Singular: Recht eines katholischen Kirchenvorstehers, die Gerichtsbarkeit über die Kirchenmitglieder auszuüben
Herkunft
vom gleichbedeutenden lateinischen Substantiv iurisdictio iūrisdictio, zusammengesetzt aus iuris iūris ‚des Rechts‘ (Genitiv von ius iūs) und dictio ‚das Sagen, Ausspruch‘❬ref❭, Seite 604.❬/ref❭❬ref❭❬/ref❭
[1] „Gemäß dem formalen Arrangement, das Hitler am darauffolgenden Tag bestätigte, sollten die von Rosenberg ernannten Reichskommissare die Jurisdiktion über die Beauftragten Himmlers in ihren Gebieten haben, […].“❬ref❭, Seite 228.❬/ref❭
[1] „Die angesiedelten Germanen waren, obwohl sie von Theodosius im Gotenvertrag des Jahres 382 den Status von Verbündeten (foederati) erhielten, tatsächlich aber unabhängig und der römischen Jurisdiktion nicht unterworfen.“❬ref❭, Seite 128.❬/ref❭