vom lateinischenSubstantiviustitium in gleicher Bedeutung, gebildet aus lateinisch ius „Recht“ und statum, in Zusammensetzungen -stit-, dem Partizip Perfekt des Verbs sistere „stillstehen, stehenbleiben“❬ref❭, Seite 674, Eintrag „Justizium“.❬/ref❭
[1] Ein seltener Fall eines Justiziums ereignete sich im März 2008 im Amtsgericht Heidelberg, als die Justiz nach einem Brand keinen Zugang zu Akten, Telefonnummern (insbesondere von auswärtigen Kolleginnen und Kollegen), zu E-Mail und sonstigen Unterlagen hatte.
[1] „Unter einen gewissen Grad kann nirgends die Polizeiorganisation herabgesetzt werden, ohne daß der Staat in Anarchie verfällt. Es gibt allerdings kein entsprechendes Wort für Stillstand der Polizei wie Justizium für Stillstand der Rechtspflege.“❬ref❭, zitiert nach .❬/ref❭