[1] Katholizismus: der mit der geistlichen, pastoralen und administrativen Leitung des Bistums Rom beauftragte Bischof, der damit den Papst in seiner Eigenschaft als Bischof von Rom vertritt
Herkunft
zusammengesetzt aus den Substantiven Kardinal und Vikar
[1] „Kirchenrechtlich gesehen ist der Kardinalvikar ein für das Bistum Rom berufener Weihbischof, der die Vollmachten eines Generalvikars besitzt und sich im Range eines Kardinals befindet. Damit bleibt der Papst als Bischof von Rom de iure Ortsordinarius in Rom, de facto nimmt der Papst aber aufgrund der umfangreichen Aufgaben für die Weltkirche nur sehr geringen Einfluss auf die Leitung der Diözese Rom, so dass dem Amt des Kardinalvikars sehr weitreichende Kompetenzen verliehen wurden und die meisten Entscheidungen bezüglich der Kirche in Rom auch von diesem getroffen werden.“❬ref❭Wikipedia-Artikel Kardinalvikar❬/ref❭
[1] Agostino Vallini wurde 2008 zum Kardinalvikar erhoben.