[1] eine von der Rentenversicherung (oder anderen Sozialversicherungen) gewährte Zulage für Personen, die ein oder mehrere Kinder haben
Beispiele
[1] Die Kinderzulage in der Rentenversicherung beträgt für die ersten beiden Kinder je 90 DM, für jedes weitere Kind 120 DM jährlich.❬ref❭nach: , Band 1, Spalte 2085, Artikel „Kinderzulagen“❬/ref❭