[1] „Daß der von der Schwester der Vormieterin bei Entfernung der Klomuschel beschädigte Boden im Bereich der neu aufzusetzenden Klomuschel durch Betonieren erneuert und (offenbar wegen mangelhafter Ausführung der Arbeit) dieser Unterlagsbeton auch noch ausgebessert und die Anbringung von Wasseraus- und Abflußeinrichtungen (Hähne und Wasch- bzw. Spülbecken) angebracht werden mußten, stellen Maßnahmen dar, die sich ihrem Umfang nach durchaus im Rahmen jener Arbeiten halten, die den genannten Entscheidungen zugrunde lagen.“❬ref❭Beschluss des österreichischen OGH vom 28. November 1989❬/ref❭
Referenzen
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[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Klomuschel