[1] „Zwar war die Verfassung Kongresspolens nach dem polnischen Novemberaufstand von 1830/31 suspendiert worden und hatte Nikolaus I. den Ausnahmezustand in den rebellischen Provinzen auf Permanenz gestellt. An der grundlegenden administrativen und rechtlichen Sonderstellung des Königreichs änderte dies jedoch wenig.“❬ref❭❬/ref❭