[1] Im Konzernanhang wird beispielsweise darüber informiert, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Konzern angewandt worden, oder welche besonderen Ereignisse eingetreten sind, sowie welche zukünftigen Chancen und Risiken für den Konzern bestehen.
[1] Ein handelsrechtlicher Konzernabschluss ist ohne Konzernanhang nicht denkbar.