[1] „Generell unterlag Kriegsgefangenenpost in den unterschiedlichen Gewahrsamsländern der Zensur, die in der Regel an entsprechenden Stempeln erkenntlich ist.“❬ref❭, Seite 152/3.❬/ref❭
[1] „Nur Kriegsgefangenenpost war bereits seit 1945 ins Ausland gestattet.“❬ref❭, Seite 421.❬/ref❭