Es ist eine andere Schreibung von Kriegsmaßnahme, die in der Schweiz und in Liechtenstein den orthografischen Regeln entspricht. Sofern diese Schreibung nicht in anderen deutschsprachigen Ländern ausdrücklich vorgesehen ist oder der Ausdruck „Schweizer und Liechtensteiner Schreibweise“ in anderer Bedeutung existiert, ist sie nach den aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln vom 1. August 2006 nicht korrekt.
[1] wirtschaftliche Maßnahme, die nach erfolgter Kriegserklärung ergriffen wird, um die Kriegsmaschinerie des Gegners ins Stocken oder zum Erliegen zu bringen