Landreiter

Z

Bedeutungen

[1] historisch: dem Landesherren unterstehender, berittener Beamter mit Aufsichtsfunktionen und zur Zustellung von amtlichen Bekanntmachungen
Beispiele
[1] „Nur bei dem Landreiter war das Dienstverhältnis wohl meist lebenslänglich und übertrug sich auch noch auf den Sohn, ohne daß ein Anspruch darauf bestand.“❬ref❭, Seite 141.❬/ref❭

Referenzen

[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 Landreiter
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Quellen

Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ Landreiter Landreiter
Genitiv Landreiters Landreiter
Dativ Landreiter Landreitern
Akkusativ Landreiter Landreiter

Worttrennung

Land·rei·ter, Land·rei·ter
Aussprache
IPA ˈlantˌʀaɪ̯tɐ, ˈlantˌʀaɪ̯tɐ
Hörbeispiele: ,