[1] historisch: dem Landesherren unterstehender, berittener Beamter mit Aufsichtsfunktionen und zur Zustellung von amtlichen Bekanntmachungen
Beispiele
[1] „Nur bei dem Landreiter war das Dienstverhältnis wohl meist lebenslänglich und übertrug sich auch noch auf den Sohn, ohne daß ein Anspruch darauf bestand.“❬ref❭, Seite 141.❬/ref❭
Referenzen
[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 Landreiter