[1] Landweine "müssen sechs Volumenprozent natürlichen Alkohol aufweisen, werden durchweg jedoch mit Alkohol angereichert. Auch die Landweine dürfen nicht zur amtlichen Prüfung vorgestellt werden."❬ref❭ , Seite 138 ❬/ref❭
[1] Seit 1982 gibt es in Deutschland die Bezeichnung Landwein als Qualitätsstufe für einen gebietstypischen trockenen oder halbtrockenen Tafelwein höherer Qualität.❬ref❭ Wikipedia, Artikel Landwein ❬/ref❭