Massnahmen

Z

Es ist eine andere Schreibung von Maßnahmen, die in der Schweiz und in Liechtenstein den orthografischen Regeln entspricht. Sofern diese Schreibung nicht in anderen deutschsprachigen Ländern ausdrücklich vorgesehen ist oder der Ausdruck „Schweizer und Liechtensteiner Schreibweise“ in anderer Bedeutung existiert, ist sie nach den aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln vom 1. August 2006 nicht korrekt.
  1. Die Regierung ergriff entschlossene Maßnahmen gegen die Inflation.
  2. Drastische Zeiten erfordern drastische Maßnahmen!
  3. Drastische Zeiten erfordern drastische Maßnahmen.
  4. Die Regierung wird drastische Maßnahmen ergreifen müssen, um das Problem zu lösen.