[1] „Scheidet ein Militärpilot aus eigenem Verschulden vor Ablauf von 8 Jahren ab beendeter Ausbildung als Militärpilot aus, so hat er die für ihn aufgewendeten fliegerischen Ausbildungskosten dem Bund zu ersetzen. “❬ref❭http://www.airpower.at/fldiv/piloten/❬/ref❭
Referenzen
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Militärpilot