[1] Jura: Einbürgerung, Erteilung der [Bürger]rechte
[2] amtssprachlich: das Anerkennen eines ausländischen Examens, Diplom im Inland
Herkunft
Ableitung zum Stamm des Verbs nostrifizieren mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung; zugrunde liegen das lateinische Pronomen noster „uns“, Genitiv: „nostri“ und das lateinische Verb facere „machen“;❬ref❭, Stichwort: „nostrifizieren“❬/ref❭ Nostrifizierung bedeutet also wörtlich: „Zu unserem machen“