Ordnungshaft

 f.  Z

Bedeutungen

[1] deutsches Prozessrecht: Disziplinarmaßnahme (nach , ; ; , ; , ), welche dazu dient, Ungehorsam und Ungebühr einer Person in einem Verfahren zu ahnden, und welche zum Tragen kommt, wenn das angeordnete Ordnungsgeld nicht eingetrieben werden kann
[2] deutsches Zwangsvollstreckungsrecht nach ZPO: Ordnungsmittel nach , mit dem eine Duldung oder Unterlassung des Schuldners erzwungen wird, nachdem dieser einer Verpflichtung zur Duldung oder Unterlassung zuwidergehandelt hat und ein Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden konnte
Gegenwörter
[1,] Ordnungsgeld
Oberbegriffe
[1] Ordnungsmittel
Beispiele
[1] Verstößt der Schuldner trotz Androhung des Ordnungsmittels gegen seine Verpflichtung aus dem Urteil, kann das Gericht ein Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft festsetzen.

Referenzen

[1,] Wikipedia-Artikel Ordnungshaft
[1,] Klaus Weber (Hrsg.): Creifelds Rechtswörterbuch, 19. Auflage, München 2007, unter „Ordnungsmittel“, Seite 851 f.
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Ordnungshaft

Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ Ordnungshaft
Genitiv Ordnungshaft
Dativ Ordnungshaft
Akkusativ Ordnungshaft

Worttrennung

Ord·nungs·haft, kein Plural
Aussprache
IPA ˈɔʁdnʊŋsˌhaft
Hörbeispiele:
Betonung
Ọrdnungshaft