[1] schriftliche Verfügung einer erwachsenen Person über gegebenenfalls zu ergreifende beziehungsweise zu unterlassende medizinische Maßnahmen, für den Fall, dass sie in die Lage gerät, ihren Willen nicht mehr (wirksam) selbst erklären zu können
[1] „Falls Sie eine beachtliche Patientenverfügung errichten wollen, sollten Sie dies mit einer Ärztin/einem Arzt besprechen, um klar beschreiben zu können, warum eine bestimmte medizinische Maßnahme abgelehnt wird.“❬ref❭https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/36/Seite.360200.html❬/ref❭