[1] Ein dringendes Petitum an die Regierung wäre die Verringerung der Steuern.
[1] Man darf Petitum (das Gewünschte) nicht mit Petition (Äußerung eines Wunsches) verwechseln.
ne ultra petita (lat. nicht über die Anträge hinaus) Grundsatz des Zivilprozesses, dass das Gericht an die Parteianträge gebunden ist und nichts weitergehendes zusprechen darf, vgl. § 308 Abs. 1 ZPO
Referenzen
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Petitum