[1] Das Aufführen von Erotikfilmen in Pornokinos ist unter Auflagen seit 1974 in Deutschland legal.
[1] „Die Bauverpflichtung des Investors und die Vorgabe, dass ein Einzelhandels- und Dienstleistungszentrum zu errichten sei und der Betrieb von Spielhallen, Sexshops, Bordellen, Pornokinos oder ähnlichen Einrichtungen vertraglich ausgeschlossen sei, wurden dafür ebenso als maßgeblich befunden wie die Bestimmung, dass die Stadt O-E bei Nichteinhaltung zeitlicher Vorgaben für den Antrag auf Baugenehmigung den Baubeginn und den Abschluss der Bebauung ein Wiederkaufsrecht hat.“❬ref❭Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenats für die Steiermark vom 15. Januar 2013❬/ref❭