[1] Philosophie, Rechtsphilosophie: die vor jeder Erfahrung liegende Idee der praktischen Vernunft, nach der Recht in menschlichen Gemeinschaften zur Schaffung und Erhaltung maximaler Freiheit unter gleichen Rechtsgenossen absolut notwendig ist
[1] „Der rechtsphilosophische Terminus Rechtsidee, der seinen begriffsgeschichtlich bedeutsamen Anstoß vom Kantianismus und Hegelianismus bekommt, hat es unmittelbar zu tun mit der Frage nach der Richtigkeit rechtlicher Anordnungen.“❬ref❭, Band 8, Spalte 281 f., Artikel „Rechtsidee“❬/ref❭
[1] Die Rechtsidee trägt den Entschluss zu ihrer eigenen Geschichtlichkeit in sich.
Übersetzungen
Englisch: [1]
Französisch: [1]
Referenzen
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Rechtsidee