[1] Privatrecht: auf einer Parteivereinbarung, nach der der Rücktritt von einem Vertrag unter Zahlung eines Geldbetrages ermöglicht wird, beruhende Zahlung im Rücktrittsfalle
[2] Sport: Zahlung einer Entschädigung im Falle der Nichtteilnahme an einem Wettkampf
[1] Es wird vereinbart, dass der Rücktritt vom Vertrag abgesehen von gesetzlichen Rücktrittsrechten nur unter Zahlung eines Reugeldes in bestimmter Höhe zulässig ist.
[2] Im Falle der Nichtteilnahme wird ein Reugeld fällig.
Referenzen
[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 Reugeld
[1,] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Reugeld