[1] Geschichte: ehemaliges Landgut im deutschen Osten, dessen Besitzer ursprünglich zu Ritterdiensten verpflichtet war und dafür Steuerbegünstigung, Patrimonialgerichtsbarkeit, Patronatsrechte, Jagdrechte und andere Rechte besaß
[1] „Diese Rittergüter wurden im 19. Jahrhundert aufgehoben, […] Neuerdings wurden die aus Rittergüten hervorgegangenen Landkomplexe durch die Bodenreform aufgegliedert.“❬ref❭, Band 2, Spalte 3606, Artikel „Rittergut“❬/ref❭