[2] missbilligende Reaktion auf nicht geduldetes Verhalten
[3] Bestrafung für Vergehen
Herkunft
im 16. Jahrhundert von sanction entlehnt, das wiederum auf sanctio „Billigung, Heilung, Vorbehalt“ zurückgeht.❬ref❭, Stichwort: „Sanktion“, Seite 785.❬/ref❭
[1] Die Sanktion der Beschlüsse ist Voraussetzung dafür, dass sie in Kraft treten können.
[2] Die Sanktion für sein unflätiges Verhalten folgte auf dem Fuße.
[3] Für diese Vergehen gelten schwerwiegende Sanktionen.
[3] „Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien sieht zwar vor, dass Gesetzentwürfe »grundsätzlich« dem Redaktionsstab Rechtssprache zur Prüfung vorzulegen sind, doch Sanktionen für die Nichtbeachtung dieser Vorschrift gibt es nicht.“❬ref❭, Seite 33-35, Zitat Seite 34.❬/ref❭