[1] Recht: eine Vaterschaft, in der der soziale Vater eines Kindes fälschlicherweise davon ausgeht, auch der biologische Vater eben dieses Kindes zu sein
[1] „Nachdem den Innenministern der Länder in den vergangenen Jahren immer mehr Verdachtsfälle von Scheinvaterschaften bekannt geworden waren, appellierten sie im November 2005 an die Justizminister, eine gesetzliche Abhilfe zu schaffen.“❬ref❭Ingo von Münch: Die deutsche Staatsangehörigkeit: Vergangenheit - Gegenwart - Zukunft , 2007 (Walter de Gruyter), ISBN 3899494334, Seite 144❬/ref❭