Schifffahrtsbehörde

Z

Bedeutungen

[1] Behörde, die sich um Belange der Seeschifffahrt und der in dieser tätigen Personen kümmert
Herkunft
Determinativkompositum aus den Substantiven Schifffahrt und Behörde sowie dem Fugenelement -s
Oberbegriffe
[1] Behörde
Unterbegriffe
[1] Seemannsamt, Seeamt
Beispiele
[1] „Die Aufgabenbereiche der Schifffahrtsbehörde ergeben sich im Wesentlichen aus den folgenden rechtlichen Vorschriften:“❬ref❭http://www.schifffahrt.ktn.gv.at/42109_DE-ktn.gv.at-THEMEN.?detail=216❬/ref❭

Referenzen

[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Schifffahrtsbehörde
[*]
[1] , Band 2, Spalte 3823 f., Artikel „Schiffahrt“, dort auch „Schiffahrtsbehörden“ (Lemmata dort in alter Rechtschreibung)
Quellen

Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ Schifffahrtsbehörde Schifffahrtsbehörden
Genitiv Schifffahrtsbehörde Schifffahrtsbehörden
Dativ Schifffahrtsbehörde Schifffahrtsbehörden
Akkusativ Schifffahrtsbehörde Schifffahrtsbehörden

Veraltete Schreibweisen

Schiffahrtsbehörde
Worttrennung
Schiff·fahrts·be·hör·de, Schiff·fahrts·be·hör·den
Aussprache
IPA ˈʃɪffaːɐ̯ʦbəˌhøːɐ̯də, ˈʃɪffaːɐ̯ʦbəˌhøːɐ̯dn̩
Hörbeispiele: ,