Schuldschein

 m.  Z des Schuldscheines, Schuldscheins die Schuldscheine

Bedeutungen

[1] schriftliche Erklärung eines Schuldners über das Bestehen einer Verbindlichkeit
Herkunft
Determinativkompositum aus den Substantiven Schuld und Schein
Beispiele
[1] Eine bestimmte Form für einen Schuldschein ist nicht notwendig. Der Schuldschein muss folgende wesentlichen Bestandteile enthalten: das Datum, die Schuldsumme in Ziffern und in Buchstaben, eine Schulderklärung, ggf. auch eine Erklärung über die Rückzahlung und Verzinslichkeit.❬ref❭nach: , Band 2, Spalte 3910, Artikel „Schuldschein“❬/ref❭

Referenzen

[1] Wikipedia-Artikel Schuldschein
[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 Schuldschein
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Schuldschein
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Schuldschein
[1] The Free Dictionary Schuldschein
[*]
[*] canoo.net Schuldschein
[1] Duden online Schuldschein
[1] , Band 2, Spalte 3910, Artikel „Schuldschein“
Quellen

Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ Schuldschein Schuldscheine
Genitiv Schuldscheines
Schuldscheins
Schuldscheine
Dativ Schuldschein Schuldscheinen
Akkusativ Schuldschein Schuldscheine

Worttrennung

Schuld·schein, Schuld·schei·ne
Aussprache
IPA ˈʃʊltʃaɪ̯n, ˈʃʊltˌʃaɪ̯nə
Hörbeispiele: ,
Betonung
Schụldschein

zählbar

Kasus Singular Plural
Nominativ der Schuldschein die Schuldscheine
Genitiv des Schuldscheines, Schuldscheins der Schuldscheine
Dativ dem Schuldschein den Schuldscheinen
Akkusativ den Schuldschein die Schuldscheine
单数 复数